Erfolg wird in dieser Arbeit als „das Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens während eines Berichtszeitraums“ definiert (http://lexikon.meyers.de/meyers/Erfolg).
Erfolg soll also als „positives Ergebnis unternehmerischen Handelns“ verstanden werden (www.ebz-beratungszentrum.de/Organisastionsseiten/HBP_beitrag.htm) .
Weitere Ausführungen zum Thema finden sich im PDF "Unternehmenserfolg"
[2. überarbeitete Version]
verwendete Literatur
Erfolg soll also als „positives Ergebnis unternehmerischen Handelns“ verstanden werden (www.ebz-beratungszentrum.de/Organisastionsseiten/HBP_beitrag.htm) .
Weitere Ausführungen zum Thema finden sich im PDF "Unternehmenserfolg"
[2. überarbeitete Version]
verwendete Literatur
(geschrieben von S. Huber)
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